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FinMin NRW - S 7100

§ 4 Nr. 8 UStG Behandlung der Ausgabe jungen Aktien und Vorsteuerabzug aus den Aufwendungen für den Börsengang

Unter TOP 2 der USt III/99 ist die bisherige Auffassung der FinVerw bestätigt worden, dass es sich bei der Ausgabe junger Aktien um eine nach § 4 Nr. 8 UStG steuerfreie Lieferung handelt und für Eingangsleistungen im Zusammenhang mit dem Börsengang (Werbe-, Informations-, Beratungs-, Rechtsanwalts-, Gutachter- u. ä. Leistungen) der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG ausgeschlossen ist.

Die Thematik wird erneut auf Bundesebene diskutiert, weil sich in einem Einzelfall der betroffene Unternehmer auf einen von der deutschen Verwaltungsauffassung abweichenden Erl. des österreichischen bezieht, der unter Berufung auf das -C-408/98 ”Abbey National plc” Kosten im Zusammenhang mit der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen, einer Kapitalerhöhung und dem Börsengang eines Unternehmens nicht vom Vorsteuerabzug ausschließt.

Das FinMin bittet deshalb, Entscheidungen über Einspruchsverfahren, in denen diese Rechtsfrage relevant ist, mit Einverständnis des Stpfl. zunächst zurückzustellen. Über das Ergebnis der Erörterungen auf Bundesebene wird der FinMin Sie unterrichten.

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Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen v. 10.07.2001 - S 7100

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