Berücksichtigung von Aufwendungen
für ein langjährig unbebautes Grundstück als vorab entstandene Werbungskosten
bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Leitsatz
1. Zur Feststellung
eines ausreichenden wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen Aufwendungen
für ein unbebautes Grundstück und einer (beabsichtigten) Bebauung
des Grundstücks und anschließender Vermietung oder Verpachtung des
Gebäudes.
2. Bei einem bereits vor 17
Jahren angeschafften Grundstück ist auch bei Zugrundelegung eines
"großzügigen" Zeitrahmen zwischen Erwerb des Grundstücks und Bebauungsabsicht
nicht mehr von einer Bebauungsabsicht im Zeitpunkt des Erwerbs auszugehen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 6 Nr. 15 DStRE 2022 S. 454 Nr. 8 EAAAI-59383
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Online-Dokument
Finanzgericht
Nürnberg
, Urteil v. 05.11.2020 - 8 K 954/18
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