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FG Berlin-Brandenburg 01.09.2021 16 K 11167/20, IWB 7/2022 S. 251

FG Berlin-Brandenburg | Besteuerung eines Botschaftsangestellten im Tätigkeitsstaat

(1) Bei einem im Inland ansässigen deutschen Staatsangehörigen, der als Angestellter einer ausländischen Botschaft Arbeitslohn erzielt, ist die Bundesrepublik Deutschland nicht aufgrund internationaler Rechtsvorschriften daran gehindert, die ihr nach nationalem deutschen Steuerrecht zustehenden Besteuerungsbefugnisse auszuüben. (2) Für die Auslegung des abkommensrechtlichen Begriffs des „Vertragsstaates“ in dem Art. 19 Abs. 1 OECD-MA entsprechenden Artikel des im Streitfall anwendbaren DBA kommt es nicht auf die Extraterritorialitätsfiktion für Botschaften an.

Hinweis:

Streitig [i]Das Finanzgericht bejaht ein deutsches Besteuerungsrecht unabhängig von der Extraterritorialitätsfiktion für Botschaftenwar die Besteuerung des Klägers aus seiner Tätigkeit in einer ausländischen Botschaft. Er war im Streitjahr 2017 deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland. Er erzielte Einkünfte aus nicht...

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