Einkommensteuer | Überarbeitete Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG (BMF)
Das BMF hat seine allgemeinen Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG als agB aktualisiert ().
Das neue Schreiben ist wie folgt gegliedert:
Begünstigter Personenkreis
Gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen
Gleichgestellte Personen
Besonderheiten bei gleichgestellten Personen
Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers
Begünstigte Unterhaltsaufwendungen
Abzugsbeschränkung / Ermittlung der abzugsfähigen Unterhaltsaufwendungen unter Berücksichtigung des verfügbaren Nettoeinkommens
Ermittlung des verfügbaren Nettoeinkommens
Anwendung der Opfergrenze auf das verfügbare Nettoeinkommen
Ermittlung der abziehbaren Unterhaltsaufwendungen bei einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft
Eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person
Nachweiserfordernisse
Anwendungsregelung
Die Grundsätze des Schreibens sind ab sofort auf alle offenen Fälle anzuwenden. Das (BStBl I Seite 582) wird durch das neue Schreiben ersetzt.
Das neue Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
AAAAI-59247