Online-Nachricht - Donnerstag, 07.04.2022

Einkommensteuer | Überarbeitete Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG (BMF)

Das BMF hat seine allgemeinen Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG als agB aktualisiert ().

Das neue Schreiben ist wie folgt gegliedert:

  1. Begünstigter Personenkreis

    • Gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen

    • Gleichgestellte Personen

  2. Besonderheiten bei gleichgestellten Personen

  3. Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers

  4. Begünstigte Unterhaltsaufwendungen

  5. Abzugsbeschränkung / Ermittlung der abzugsfähigen Unterhaltsaufwendungen unter Berücksichtigung des verfügbaren Nettoeinkommens

    • Ermittlung des verfügbaren Nettoeinkommens

    • Anwendung der Opfergrenze auf das verfügbare Nettoeinkommen

    • Ermittlung der abziehbaren Unterhaltsaufwendungen bei einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft

  6. Eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person

  7. Nachweiserfordernisse

  8. Anwendungsregelung

Hinweis:

Die Grundsätze des Schreibens sind ab sofort auf alle offenen Fälle anzuwenden. Das (BStBl I Seite 582) wird durch das neue Schreiben ersetzt.

Das neue Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
AAAAI-59247