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Einkommensteuer | § 6b EStG - Übertragung stiller Reserven auf einen anderen Betrieb (BFH)
Es ist zweifelhaft, ob aus § 6b EStG eine Befugnis zu gestuften Verwaltungsverfahren bei rechtsträgerübergreifender Übertragung stiller Reserven abgeleitet werden kann. In dem Besteuerungsverfahren für den reinvestierenden Betrieb ist nicht mit Bindungswirkung für das Besteuerungsverfahren des veräußernden Betriebs zu entscheiden, ob dort die Veräußerung eines Wirtschaftsguts erst nach dem erfolgt und deshalb die gesellschafterbezogene Betrachtung des § 6b EStG anzuwenden ist (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten u.a. über die Frage, ob der Kläger eine Reinvestitionsrücklage nach § 6b EStG, die er in seinem landwirtschaftlichen Einzelunternehmen gebildet hatte, auf die beigeladene Personengesellschaf...