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STFAN Nr. 4 vom Seite 14

§ 7g EStG – Jahressteuergesetz 2020 und Besonderheiten während der Corona-Pandemie

Steuerberaterin Pia Güldenstern

§ 7g EStG ermöglicht kleinen und mittleren Betrieben die Bildung von Investitionsabzugsbeträgen (IAB) und die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen. Durch die Bildung eines IAB wird der Gewinn gemindert und dadurch die Steuerlast gesenkt. So können finanzielle Mittel angespart und Investitionen erleichtert werden. Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung kann der IAB dem Gewinn hinzugerechnet und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten können herabgesetzt werden. Die Sonderabschreibung wird bei ihrer Inanspruchnahme zusätzlich zur regulären Abschreibung gewährt. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden dadurch schneller steuerlich abgesetzt.

Einführung

Nachdem § 7g EStG zuletzt durch das StÄndG 2015 u. a. dahingehend geändert wurde, dass die Investitionsabsicht nicht mehr nachgewiesen werden muss, erfährt die Vorschrift durch das Jahressteuergesetz 2020 erneut Veränderungen zugunsten der Betriebe. Unter anderem wurde der Anwendungsbereich auf vermietete Wirtschaftsgüter ausgeweitet und die begünstigten Investitionskosten von bisher 40 % auf 50 % der geplanten Anschaffungs- oder Herstellungskosten angehoben.

Um Betriebe zu entlasten, die ihre geplanten Investitionen in der Corona-Pandemie n...