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STFAN Nr. 4 vom Seite 4

Ertragsteuerliche Organschaft

Dipl.-Finw. (FH) Florian Becker

Eine ertragsteuerliche Organschaft ermöglicht die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten von miteinander verbundenen Unternehmen. Der nachfolgende Beitrag zeigt die wesentlichen Voraussetzungen und die grundsätzliche Funktionsweise der ertragsteuerlichen Organschaft.

Einleitung

Ab einer gewissen Größe einer Unternehmung gliedert sich ein Unternehmen im Regelfall in mehrere Rechtseinheiten auf, die alle eigenständig besteuert werden. Die Aufgliederung in verschiedene Rechtseinheiten ist dabei oft historisch gewachsen, der Gesellschafterstruktur geschuldet oder folgt organisatorischen Überlegungen (z. B. Aufgliederung einer Unternehmung in Produktions- und Vertriebsgesellschaften). Sofern eines der Unternehmen Verluste erzielt, können diese nur im Rahmen des Verlustvortrags oder Verlustrücktrags mit früheren oder zukünftigen Gewinnen des gleichen Unternehmens verrechnet werden. Eine Verrechnung mit den Gewinnen anderer Rechtseinheiten der Unternehmung ist grundsätzlich nicht möglich.

Der größte Vorteil der ertragsteuerlichen Organschaft besteht darin, dass Gewinne und Verluste innerhalb einer Unternehmung verrechnet werden können und letztlich der Organträger die Ertragsteuer auf das sa...