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USt direkt digital Nr. 7 vom Seite 21

Umsatzsteuer kompakt

Leistungsempfänger bei der Übertragung von hälftigem Miteigentum (BFH)

Bei der Übertragung von hälftigem Miteigentum ist der jeweilige Miteigentümer Leistungsempfänger, sodass für den Fall eines Verzichts gem. § 9 Abs. 1 und Abs. 3 UStG auf die nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG bestehende Steuerfreiheit keine Steuerschuld einer GbR nach § 13b Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 5 Satz 1 UStG besteht.

Sachverhalt: Streitig ist, ob das FA die Klägerin, eine GbR, bestehend aus den Eheleuten G, als Steuerschuldner nach § 13b UStG in Anspruch nehmen konnte.

Die Eheleute erwarben von der I GmbH & Co. A KG (KG) durch notarielle Kaufverträge zwei noch zu errichtende Wohnungen jeweils zu hälftigem Miteigentum als Anlageobjekte, wobei eine Vermietungsgarantie über 25 Jahre vereinbart wurde. Die KG verzichtete gem. § 9 Abs. 2 UStG auf die Steuerbefreiung (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG) und optierte damit zur Umsatzsteuerpflicht.

Die I-GmbH ist die Komplementärin der KG. Die Ehegatten G vermieteten die Wohneinheiten durch einen separaten Mietvertrag langfristig und ohne Optierung zur Steuerpflicht an die I-GmbH. Die Vermietung war bereits im notariellen Kaufvertrag vereinbart.

Das FA setzte unter Hinweis auf § 13b Abs. 2 Nr. 3 i. V. mit Abs. 5 Satz 1 UStG die Umsatzsteuer gegen die GbR aus dem Erwerb der zwei Wohnungen fest. Das FA war der Auffassung, die ...

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