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GUV | Praktikantin bei Betriebsbesichtigung unfallversichert
Eine Arbeitsplatzbewerberin kann bei der Besichtigung des Unternehmens im Rahmen eines eintägigen unentgeltlichen „Kennenlern-Praktikums“ unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) stehen.
Eine Arbeitsuchende absolvierte bei einem Unternehmen ein unentgeltliches eintägiges „Kennenlern-Praktikum“ auf der Grundlage einer Vereinbarung mit diesem Unternehmen. Während der Besichtigung des Hochregallagers stürzte die Praktikantin und brach sich den rechten Oberarm. Das BSG hat [i]Kastenbauer, NWB 35/2022 S. 2601festgestellt, dass die Praktikantin einen Arbeitsunfall erlitten hat. Sie war zum Zeitpunkt des Unfalls Teilnehmerin einer Unternehmensbesichtigung. Teilnehmer einer Unternehmensbesichtigung sind nach der Satzung der beklagten Berufsgenossenschaft – im Unterschied zu Satzungen an...