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Arbeitsschutz | Maßnahmen zur Ermöglichung von Saisonarbeit
Die Bundesregierung weist auf Maßnahmen und Informationsangebote rund um das Thema Saisonarbeit hin: Bei der Einreise nach Deutschland gilt die 3G-Regelung. Aktuell ist keine Quarantäne nach Einreise erforderlich. Saisonarbeitskräfte können sich in Deutschland kostenlos impfen lassen. Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Impfangebote zu informieren und muss ihnen ermöglichen, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen. Alle Betriebe müssen übergangsweise bis einschließlich Basisschutzmaßnahmen zum Infektionsschutz bei der Arbeit von Saisonarbeitskräften treffen. [i]Jahn, NWB 12/2022 S. 821Die Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum Infektionsschutz im betrieblichen Hygienekonzept eigenverantwortlich festzulegen, ggf. anzupasse...