Online-Nachricht - Dienstag, 05.04.2022

Grenzpendler | Konsultationsvereinbarung mit den Niederlanden gekündigt (BMF)

Die Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und den Niederlanden zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie wurde in gegenseitigem Einvernehmen gekündigt ().

Das BMF führt hierzu weiter aus:

  • Die am mit dem Königreich der Niederlande abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen verlängert sich am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.

  • Im Hinblick darauf, dass die Maßnahmen, die als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie ergriffen wurden, in beiden Staaten weitgehend aufgehoben sind, wurde in gegenseitigem Einvernehmen vereinbart, die Konsultationsvereinbarung vom zum zu kündigen. Die Regelungen der Konsultationsvereinbarung vom finden damit auf Arbeitstage im Zeitraum vom bis zum Anwendung.

Quelle: BMF online (RD)

Fundstelle(n):
NWB EAAAI-59023