Körperschaftsteuer | Steuerliches Einlagekonto bei BgA (BMF)
Das BMF hat sein , BStBl 2019 I S. 97 zu Auslegungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) als Schuldner der Kapitalerträge an die Grundsätze des angepasst ().
Hintergrund: Der BFH hat im Urteil v. , BStBl 2022 II S. …, zu Fragen der Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit entschieden. Nach den Urteilsgrundsätzen ist das steuerliche Einlagekonto eines BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit unabhängig davon festzustellen, welche Gewinnermittlungsart beim BgA vorliegt oder, ob die jeweiligen Betragsgrenzen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b Satz 1 EStG überschritten sind. Für diese BgA ist für jeden Veranlagungszeitraum ein steuerliches Einlagekonto festzustellen (s. hierzu Strahl, Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei unterlassener Feststellung des Vorjahres – Feststellung für BgA in Wechselfällen, NWB 9/2021 S. 602).
Im Hinblick auf das o.g. Urteil hat das BMF sein in den Rn. 38, 42, 44 sowie 45 angepasst. Rn. 46 wurde aufgehoben.
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
NWB TAAAI-59018