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BBK Nr. 8 vom

Scheinselbständigkeit eines selbständigen Bilanzbuchhalters

Jörg Romanowski

Ein Scheinselbständiger ist eine Erwerbsperson, die die Pflichten eines Arbeitnehmers mit den Risiken eines Unternehmers in sich vereinigt. Das Thema beschäftigt die Sozialgerichte immer wieder – auch weil die Deutsche Rentenversicherung (DRV) es bei ihren alle vier Jahre stattfindenden Betriebsprüfungen oft aufgreift und zum Gegenstand von am Ende teuren Beanstandungen macht.

Das zeigt auch der am beim BSG entschiedene Fall: Dort ging es um einen Buchführungshelfer, der auf Basis eines Dienstvertrags für eine Steuerkanzlei tätig war und seine Leistungen über Honorarrechnungen abrechnete. Im Rahmen eines Statusverfahrens ging die Clearingstelle der DRV Bund in Berlin von einer abhängigen Beschäftigung und damit vom Vorliegen von Sozialversicherungspflicht aus.

Der Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über das Thema Scheinselbständigkeit und beleuchtet die Entscheidungsgründe des BSG näher.

Scheinselbständig ist, wer bei seiner Leistungserbringung (a) in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist, (b) dabei weisungsgebunden ist und (c) kein Unternehmerrisiko trägt.

Die Auftraggeberin (hier: die Steuerkanzlei) ist nach d...

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