Online-Nachricht - Montag, 04.04.2022

Corona | Konsultationsvereinbarung mit Österreich letztmalig verlängert (BMF)

Deutschland und Österreich haben ihre Konsultationsvereinbarung zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten zum letzten Mal bis zum verlängert (-AUT/19/10006 :005).

Hierzu führt das BMF weiter aus:

  • Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten wurde mit der Republik Österreich am 28./ die in der Anlage beigefügte Konsultationsvereinbarung zum DBA Österreich unterzeichnet.

  • Sie ersetzt die Konsultationsvereinbarung vom und verlängert den Anwendungszeitraum der in der Konsultationsvereinbarung unverändert gebliebenen materiell-rechtlichen Regelungen letztmalig bis zum .

  • Die Konsultationsvereinbarung ist am in Kraft getreten und findet auf Arbeitstage im Zeitraum vom bis zum Anwendung. Vor dem Hintergrund der nunmehr weitgehend auslaufenden Eindämmungsmaßnahmen bezüglich des Covid-19-Pandemiegeschehens findet eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus nicht statt.

Hinweis:

Die Konsultationsvereinbarung v. 28./ ist dem o.g. BMF-Schreiben beigefügt. Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
XAAAI-58921