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Liebhaberei bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken – Checkliste
Liebhaberei bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken
Das hat durch die gesetzliche Regelung des § 3 Nr. 72 EStG seinen Anwendungsbereich verloren.
Die vom BMF-Schreiben erfassten Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10,0 kW/kWp fallen nunmehr in den Anwendungsbereich der einkommensteuerlichen Befreiungsvorschrift. Die Einnahmen aus diesen Photovoltaikanlagen sind daher zwingend steuerfrei. Das BMF-Schreiben und damit einhergehend das Wahlrecht zur Liebhaberei kann m.E. daher ab dem Veranlagungszeitraum 2022 als gegenstandslos betrachtet werden. Ein Anpassungsbedarf der Checkliste besteht m.E. grundsätzlich nicht. Ob diese Checkliste aufgrund des fehlenden Anwendungsbereichs ab dem Veranlagungszeitraum 2022 noch fortgeführt werden sollte, wäre zu überlegen. Ein entsprechender Anwendungshinweis ist bereits vorhanden, so dass die Checkliste auch unverändert fortgeführt werden könnte.
Dem Steuerpflichtigen wird ein Wahlrecht eingeräumt, mit dem er unter bestimmten Voraussetzungen eine Vereinfachungsregelung zur Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht bei bestimmten Photovoltaikanlagen und ver...