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EuGH  - C-656/21 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AEUV Art 267, EGRL 7/2008 Art 5 Abs 2

Rechtsfrage

1. Steht Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2008/7/EG einer nationalen Regelung wie Nr. 17.3.4 des

Codigo do Imposto do Selo (Stempelsteuergesetz) entgegen, die die Erhebung von

Stempelsteuer auf Provisionen vorsieht, die Banken Gesellschaften, die offene

Wertpapierfonds verwalten, für diesen gegenüber erbrachte Dienstleistungen in Rechnung

stellen, die mit der Tätigkeit der Banken zusammenhängen, die auf die Herbeiführung neuer

Zeichnungen von Anteilen gerichtet ist, d. h. auf neue Kapitalzuführungen für die

Investmentfonds mittels der Zeichnung neuer von den Fonds ausgegebener Anteile?

2. Steht Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2008/7/EG einer nationalen Regelung entgegen, die die

Erhebung von Stempelsteuer auf die Verwaltungsgebühren vorsieht, die

Verwaltungsgesellschaften offenen Wertpapierfonds in Rechnung stellen, soweit diese

Verwaltungsgebühren die Weiterberechnung der Provisionen umfassen, die die Banken den

Verwaltungsgesellschaften für die genannte Tätigkeit in Rechnung stellen?

Anteil; Dienstleistung; Investmentfonds; Provision; Wertpapierfonds

Fundstelle(n):
HAAAI-58666

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Verfahrensverlauf | EuGH - C-656/21 - erledigt.

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