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SV-Status | Tätigkeit als Rechtsanwältin in fremder Sozietät
Ist zwischen den Vertragsparteien vereinbart, dass die tätige Anwältin fachlichen Weisungen der geschäftsführenden Rechtsanwälte zu folgen hat, ist ihre anwaltliche Unabhängigkeit nicht gewährleistet und es entsteht ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis.
Im entschiedenen Fall stand nach Ansicht des Gerichts dem in der Präambel der beiden Dienstleistungsverträge zum Ausdruck kommenden Willen der Vertragsparteien zur Begründung einer freiberuflichen Zusammenarbeit insbesondere entgegen, dass die Regelung im ersten Dienstvertrag ein die persönliche Abhängigkeit der Anwältin begründendes Direktionsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf die Ausführung der Arbeiten beinhaltete. Denn die Sozietät konnte auf dieser Grundlage ihr im Kernbereich ihrer beruflichen Tätigkeit einzelfallbezogen ...