Schlechter Nachrichten überdrüssig, Handeln erforderlich
Über zwei Jahre hat die Pandemie unser alltägliches Leben, und die Nachrichten bestimmt. Es ist zwar ein Gewöhnungseffekt eingetreten, die Statistiken und insbesondere die Schutzverordnungen haben dennoch unseren Alltag geprägt. Nahezu jeder hat sich regelmäßig mit Inzidenzen und Neuinfektionen, sowie den Einschränkungen für sein persönliches Leben auseinandergesetzt. Es gibt (oder gab) unterschiedliche Theorien zur Entstehung des Virus, aber auch zur Strategie der Eindämmung. Im Nachhinein haben sich viele Entscheidungen als falsch herausgestellt. Betroffen war jeder von uns. Noch allzu frisch sind die Erinnerungen an leere Regale im Supermarkt. Dort wo Toilettenpapier sein sollte: nichts.
Seit dem taugt die Pandemie in der Presseschau nur noch als eine Randnotiz, eine noch schlechtere Nachricht dominiert die Schlagzeilen. Mit dem Überfall Russlands auf die Ukraine herrscht Krieg. Im Vorfeld wurden viele falsche Entscheidungen getroffen und bereits vor dem Ausbruch der Invasion war klar: Es kann nur Verlierer geben, die meisten von ihnen leb(t)en in der Ukraine.
Der Morgen beginnt jeden Tag mit neuen grauenhaften Schlagzeilen, auf eine schlechte Nachricht folgt eine noch schlechtere. Obwohl man denkt, es kann gar nicht mehr schlimmer kommen, wird man doch täglich eines Besseren belehrt. Wie bei einem Süchtigen droht die Gefahr eines Abstumpfens ob der kontinuierlichen Überdosis an schlechten Nachrichten.
Den Menschen in der Ukraine, aber auch allen anderen, die Leid empfinden, gilt unser Mitgefühl. Auch wenn wir die schlechten Nachrichten satt haben, dürfen wir nicht wegschalten, wir haben eine Pflicht, hinzusehen und zu helfen. In diesem Sinne haben sich Autoren und Herausgeber entschieden, ihre jeweiligen Honorare der aktuellen Ausgabe an das „Aktionsbündnis Katastrophenhilfe“ zu spenden. Wir alle haben die moralische Verpflichtung zu helfen.
Auch wenn es schwer fällt, warten wir in der aktuellen Ausgabe mit etwas Normalität auf. In der Finanzberichterstattung beschränken sich die „Probleme“ auf die Abbildungsebene. Der gemeinsame Nenner der Beiträge des aktuellen Hefts ist der Ausblick auf das Künftige. In dem Beitrag von Reinke geht es um die mögliche Rückkehr zur planmäßigen Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts. Die Erörterungen beim IASB, also das Für und Wider einer Beibehaltung des impairment-only Ansatzes dauern noch an. Insbesondere bei den kurzfristig anstehenden Änderungen im Board kann sich noch einmal eine neue Dynamik ergeben. Auf die Fortentwicklung der europäischen IFRS, die bislang inhaltlich nur in Nuancen, auf der Zeitschiene also dem verpflichtenden Anwendungszeitpunkt mitunter deutlich von den Vorgaben des IASB abweichen, schaut Dobler. Er erkennt in der eigenen Ergänzung des Regelwerks (carve-in) einen möglichen Präzedenzfall für eine zunehmende Divergenz der Regelwerke. Es bleibt abzuwarten, wie vergleichbar EU- und IASB-IFRS künftig sind. Damit ist auch der Bogen zu dem Beitrag von Baumüller und Scheid geschlagen. In ihrem Beitrag beleuchten die Autoren den CSDDD-Entwurf und dessen Umsetzbarkeit durch die – überraschend – wenigen, von den Vorgaben betroffenen Unternehmen.
Lassen Sie uns alle hoffen, dass der Stoff für schlechte Nachrichten ebenso schnell wie das Klopapier, Mehl und das Pflanzenöl ausgeht.
Jens Freiberg
Fundstelle(n):
PiR 4/2022 Seite 1
NWB XAAAI-58626