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Umsatzsteuer | BMF-Schreiben zu Aufsichtsräten als Unternehmer
Das BMF hat sein Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Aufsichtsratstätigkeit vom aktualisiert.S. 349
Das BMF präzisiert den Begriff des variablen Bestandteils der Vergütung. Eine unternehmerische Tätigkeit des Aufsichtsratsmitglieds setzt nämlich voraus, dass die variablen Bestandteile im Kalenderjahr mindestens 10 % der gesamten Vergütung, einschließlich erhaltener Aufwandsentschädigungen, betragen. Nach dem aktuellen Schreiben werden bei der Prüfung der 10 %-Grenze
nur diejenigen Vergütungsbestandteile berücksichtigt, die in dem betreffenden Geschäftsjahr der Gesellschaft ausgeführt wurden, und
Sitzungsgelder [i]Auf tatsächliche Teilnahme an der Sitzung kommt es nicht an auch dann als variable Vergütungsbestandteile angesetzt, wenn das Aufsichtsratsmitglied an der Sitzung nicht teilgenommen hat; bislang kam es auf die tats...