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BFH 15.12.2021 VI R 32/19, StuB 7/2022 S. 277

Einkommen-/Lohnsteuer | Arbeitslohn bei Übernahme der Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung angestellter Rechtsanwälte durch den Arbeitgeber

Übernimmt ein Rechtsanwalt die Versicherungsbeiträge seiner angestellten Rechtsanwälte, die im Außenverhältnis nicht für eine anwaltliche Pflichtverletzung haften, liegt Arbeitslohn regelmäßig nur in Höhe des übernommenen Prämienanteils vor, der auf die in § 51 Abs. 4 BRAO vorgeschriebene Mindestversicherungssumme entfällt und den die Rechtsanwälte zur Erfüllung ihrer Versicherungspflicht nach § 51 Abs. 1 Satz 1 BRAO benötigen (Bezug: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; § 51 Abs. 4 BRAO).

Praxishinweise

Der BFH bestätigt damit seine unlängst veröffentlichten Urteile vom - VI R 11/18, NWB CAAAH-70951 (BStBl 2021 II S. 352), sowie VI R 12/18, NWB MAAAH-70952 (BStBl 2021 II S. 356), und hob das Urteil der Vorinstanz (, NWB XAAAH-15157) auf.

– jh –

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