Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grundsteuerreform | Änderung der StBVV für die Umsetzung der Reform (BMF)
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Grundsteuerreform bedarf es der Anpassung der Steuerberatervergütungsverordnung zur Berechnung einer Gebühr für Erklärungen im Zusammenhang mit dem ab dem Jahr 2025 anzuwendenden Grundsteuerrecht. Das BMF hat den Referentenentwurf einer vierten Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung am veröffentlicht.
Hintergrund: Für die Anfertigung von Erklärungen zur Feststellung nach dem Bewertungsgesetz oder dem Erbschaft- oder Schenkungsteuergesetz erhalten Steuerberater nach § 24 S. 138Abs. 1 Nr. 11 der StBVV 1/20 bis 18/20 einer vollen Gebühr nach Tabelle A, dabei ist Gegenstandswert grundsätzlich der erklärte Wert.
Für alle Länder, die bei der Grundsteuerreform das Bundesmodell anwenden, ist § 24 Abs. 1 Nr. 11 StBVV anwendbar, da ein Grunds...