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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerfreiheit für „betreutes Wohnen“
Umsätze eines Unternehmers aus dem sog. betreuten Wohnen in seiner Pflegeeinrichtung sind umsatzsteuerfrei i. S. von § 4 Nr. 16 UStG, wenn die Bewohner aufgrund ihres Zustands der Betreuung und Pflege bedürfen und der Unternehmer als Einrichtung i. S. von § 4 Nr. 16 Satz 1 UStG anzusehen ist.
Die [i]§ 4 Nr. 16 UStG bezweckt Entlastung der SozialversicherungsträgerPrüfung der genannten Voraussetzungen kann im Einzelnen aufwändig ausfallen. Denn es müssen die sozialrechtlichen Voraussetzungen der Vorschriften geprüft werden, auf die § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. a bis m UStG verweist.
§ 4 Nr. 16 UStG dient dazu, die Kosten der Sozialversicherungsträger zu senken, die die entstandenen Kosten der Pflegeeinrichtungen ganz oder teilweise ersetzen.
Eckert, Steuerbefreiungen, Kontierungslexikon NWB HAAAG-43654.