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OFD Hannover - S 7168

§ 4 Nr. 12 UStG Vermietung von Kegelbahnen

Bei der Vermietung einer Kegelbahnanlage ist die Vermietungsleistung nach Abschn. 86 Abs. 1 UStR in einen steuerfreien Teil für die Vermietung des Grundstücks und einen stpfl. Teil für die Vermietung der Betriebsvorrichtungen aufzuteilen (hierzu auch das , BStBl 1993 II, S. 808).

Das , BStBl 1994 II, S. 775 stellt klar, inwieweit die Kegelbahnüberlassung eine Grundstücksvermietung i. S. von § 4 Nr. 12 UStG umfaßt. Es führt aus, daß die Grundstücksvermietung die Überlassung einer bestimmten oder bestimmbaren Grundstücksfläche zum ausschließlichen Gebrauch oder Mitgebrauch voraussetzt. Umgekehrt liege eine Vermietung i. S. von § 4 Nr. 12 UStG nicht vor, soweit dem Nutzungsberechtigten Grundstücksteile nicht zum ausschließlichen Gebrauch oder Mitgebrauch überlassen werden, sondern auch von Personen benutzt werden können, die kein Recht zum Mitkegeln besitzen.

Aus Vorstehendem ergibt sich, daß bei der Überlassung von Kegelbahnen zu unterscheiden ist zwischen

a)

der stpfl. Überlassung der Betriebsvorrichtungen (s. hierzu Abschn. 86 UStR),

b)

der steuerfreien Grundstücksvermietung und

c)

der stpfl. Einräumung einer sonstigen Nutzungsberechtigung.

Je nach Umfang der ausschließlichen Gebrauchs- oder Mitgebrau...

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OFD Hannover v. 04.05.1995 - S 7168

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