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SteuerStud Nr. 6 vom Seite 363

Einkommensteuer: Cum/Ex-Geschäfte − Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Aktienhandel

Dr. Sascha Bleschick

- I R 22/20, NWB QAAAI-06336

Leitsätze (Auszug)

  1. Einen Anspruch auf Erstattung von Abzugsteuer (KapESt/SolZ) gem. § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a. F. hat ein US-amerikanischer Pensionsfonds i. S. des Art. 10 Abs. 3 Buchst. b DBA-USA 1998/2008 nur dann, wenn er nach Maßgabe nationalen Steuerrechts Gläubiger der Kapitalerträge ist und die Abzugsteuer „einbehalten und abgeführt“ worden ist. […]

  2. Wirtschaftliches Eigentum über die Anteile wird bei sog. Cum/Ex-Geschäften nicht erworben, wenn der Erwerb der Aktien Teil eines modellhaft aufgelegten Gesamtvertragskonzepts ist, nach welchem der zivilrechtliche Erwerber die wesentlichen mit einem Aktienerwerb verbundenen Rechte weder ausüben kann noch nach der gestalterischen Konzeption soll, er vielmehr nur die Funktion hat, seine (aufgrund Abkommensrechts gestaltungsermöglichende) Rechtsform in den Geschäftsablauf einzubringen und angesichts der umfassenden Kontrolle jedes Geschäftsdetails durch Dritte lediglich als „passiver Teilnehmer“ („Transaktionsvehikel“) im Geschäftsablauf anzusehen ist. […]

Sachverhalt

Der der deutschen KSt unterliegende US-amerikanische Pensionsfonds P erhielt im Zusammenhang mit von ihm gehandelten Aktien Erstatt...

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€5,00
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30 Tage

Seiten: 2
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Einkommensteuer: Cum/Ex-Geschäfte − Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Aktienhandel

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