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Hessisches Finanzgericht  Beschluss v. - 9 V 1408/21

Gesetze: EStG 21; EStG § 9

Wirtschaftlicher Zusammenhang eines Zinsswap-Geschäfts mit Vermietungseinkünften auch nach Ablösung des abgesicherten Immobiliendarlehens

Leitsatz

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können nach den Umständen des Einzelfalls Zahlungen auf ein der Absicherung der Zinszahlungen aus dem Immobilienfinanzierungsdarlehen dienenden Zinsswap auch dann noch in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Vermietungseinkünften stehen und daher als Werbungskosten abziehbar sein, wenn das Immobiliendarlehen bereits abgelöst wurde (hier: ernsthafte Zweifel an der Versagung des Werbungskostenabzug in den zwei Jahren nach Ablösung des Darlehens).

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 41
KÖSDI 2022 S. 27719 Nr. 5
MAAAI-58378

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Hessisches Finanzgericht , Beschluss v. 17.01.2022 - 9 V 1408/21

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