Die Betriebsprüfung – Anpassungen im Jahresabschluss
1. Aufl. 2023
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I. Umfang der Anpassungen in der Handelsbilanz
Zeigt eine Betriebsprüfung auf, dass Bilanzansätze zu korrigieren sind, muss zunächst entschieden werden, ob sich diese Feststellungen überhaupt auf die Handelsbilanz, also deren Ansätze und Bewertungen, auswirken. Eine solche Notwendigkeit zur Anpassung soll hier angenommen werden, da sich ansonsten die Frage einer Anpassung überhaupt nicht stellt. Sie ist aber selbstverständlich in der Bilanzierungspraxis individuell zu prüfen.
Als Nächstes muss entschieden werden, ob die Anpassung in laufender Rechnung erfolgen muss, was üblich wäre. Auch dies wird hier zunächst unterstellt – zu den anderen Fällen vgl. Abschnitt V.
Systematisches Vorgehen
Folgende Systematik bei der Anpassung erscheint dem Autor sinnvoll, da sie insbesondere geeignet ist, Anpassungsfolgen „nicht aus den Augen“ zu verlieren, sondern vollständig zu bearbeiten:
Gegenüberstellung der Prüferbilanz mit der bisherigen Handelsbilanz,
Ermittlung der Differenzen und erfolgswirksame Buchung,
Ermittlung der Auswirkung auf den Jahresüberschuss im Anpassungsjahr,
Ermittlung von Folgeauswirkungen auf weitere Bilanzpositionen,
Folgen für die Gewinnverteilung bei Personengesellschaften u...