Die Betriebsprüfung – Anpassungen im Jahresabschluss
1. Aufl. 2023
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I. GoB als Grundlage zur Bp-Anpassung
§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB legt fest, dass die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen müssen. Darüber hinaus finden sich – anders als im Steuerrecht – keine weiteren Regelungen, welche die Änderung von Jahresabschlüssen regeln.
Zur Beantwortung der Frage, wie an die Ergebnisse einer Betriebsprüfung anzupassen ist, müssen deshalb die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bzw. Bilanzierung (GoB) herangezogen werden. Zur Ermittlung der GoB findet sich verständlicherweise im Gesetz keine Festlegung.
Nach der sog. induktiven Methode soll die Anschauung ordentlicher, ehrenwerter Kaufleute festzustellen sein (nicht aber die tatsächlichen Gepflogenheiten).
Nach der deduktiven Methode wird darauf abgestellt, welchen Zweck die Rechnungslegung hat (z. B. Information, Gläubigerschutz).
Als Entscheidungshilfen kommen infrage: Urteile des EuGH, BGH und BFH, Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) zur Rechnungslegung (IDW RS), Stellungnahmen des DIHT, Erkenntnisse der Betriebswirtschaftslehre, der Fachliteratur sowie die Bilanzierungspraxis. Als weitere Gru...