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ISA (DE) 240: Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers bei dolosen Handlungen
ISA (DE) 240 „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers bei dolosen Handlungen“ ist Teil der Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung des IDW. Der Standard beruht auf einer Übersetzung des ISA 240 „The Auditor's Responsibilities Relating to Fraud in an Audit of Financial Statements“ und enthält ergänzend dazu Besonderheiten sowie Klarstellungen zur Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften. Seine Regelungen sollen obligatorisch angewendet werden bei der Prüfung von Abschlüssen für Berichtszeiträume, die am oder nach dem beginnen (mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem enden); eine freiwillige vorzeitige Anwendung war bereits zwei Jahre zuvor zulässig. Aus Anlass der Bedeutung und Aktualität des ISA (DE) 240 stellt der Beitrag die Inhalte und die deutschen Modifikationen des Standards für die Anwendung in der Abschlussprüfungspraxis komprimiert, übersichtlich und nutzerfreundlich dar.
ISA (DE) 240 behandelt die Verantwortlichkeiten der Abschlussprüfer im Zusammenhang mit dolosen Handlungen im Rahmen der Abschlussprüfung und bezweckt, sie dabei zu unterstützen, die Risiken wesentliche...