Ukraine-Krieg | EU-Kommission beschließt befristeten Beihilferahmen (BMWi)
Die EU-Kommission hat am einen befristeten Sonderrahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der europäischen Wirtschaft im Zusammenhang mit der Invasion der Ukraine durch Russland ("Temporary Crisis Framework") beschlossen. Das "Temporary Crisis Framework" zielt darauf ab, die wirtschaftlichen Folgen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und die gestiegenen Gas- und Energiepreise durch eine vereinfachte Gewährung von Beihilfen schnell und effektiv abzufedern.
Der Beihilferahmen sieht insbesondere folgende Optionen vor:
Beihilfemaßnahmen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen für von der Krise betroffene Unternehmen in Form von direkten Zuschüssen (Kleinbeihilfen), Bürgschaften/Garantien sowie Darlehen und
Beihilfemaßnahmen wie direkte Zuschüsse und Steuervorteile für Unternehmen zum Ausgleich der gestiegenen Gas- und Energiepreise.
Sämtliche Beihilfen müssen bis zum gewährt werden. Der Beihilferahmen gilt rückwirkend ab dem .
Weitere Informationen zum Temporary Crisis Framework hat die EU-Kommission auf ihrer Homepage veröffentlicht.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Pressemitteilung v. 23.3.2022 (il)
Fundstelle(n):
NWB VAAAI-58161