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NWB Nr. 12 vom Seite 821

Bundeskabinett beschließt neue Corona-ArbSchV

Die Geltung der bisherigen Corona-ArbSchV (Verordnung v. , BAnZ AT v.  V1) endete mit Ablauf des . Dies entspricht dem Ergebnis der Bund-Länder-Gespräche (MPK) vom , schrittweise bis zum Einschränkungen zurückzunehmen. Am hat das Bundeskabinett auf Vorlage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine neue Corona-ArbSchV beschlossen, die am in Kraft getreten und bis zum befristet ist (BAnZ AT v. V1). Durch sie werden für einen Übergangszeitraum erneut bestimmte Basisschutzmaßnahmen getroffen.

Arbeitgeber entscheiden über konkrete Schutzmaßnahmen eigenverantwortlich

[i]Weiterhin Pflicht zur Festlegung eines betrieblichen HygienekonzeptsDie neue Corona-ArbSchV verpflichtet den Arbeitgeber weiterhin zur Festlegung eines betrieblichen Hygienekonzepts unter Beachtung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Arbeitsschutzverordnung und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (v. , GMBl 2020 S. 484). Anders als bisher sollen die konkreten Schutzmaßnahmen in den kommenden Wochen aber stärker in der Eigenverantwortung der Arbeitgeber liegen. Diese sollen unter Berücksichtigung des regionalen Infektionsgeschehens und der be...

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