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Referentenentwurf des BMF zur Änderung der StBVV
Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf (Stand: ) vorgelegt, der die Anpassung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) mit Blick auf die Grundsteuerreform vorsieht.
[i]Abrechnung nach geltender StBVV bei angewendetem Bundesmodell möglichDas Ministerium sieht die Grundlage für die Vergütung der Anfertigung von Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts in § 24 Abs. 1 Nr. 11 StBVV in den Ländern, die bei der Grundsteuerreform das Bundesmodell anwenden. Nach der Vorschrift erhalten Steuerberater für die Anfertigung von Erklärungen zur Feststellung nach dem Bewertungsgesetz oder dem Erbschaft- oder Schenkungsteuergesetz 1/20 – 18/20 einer vollen Gebühr nach Tabelle A; dabei ist Gegenstandswert grds. der erklärte Wert. § 24 Abs. 1 Nr. 11 StBVV ist anwendbar, da ein Grundsteuerwert, vergleichbar dem bisherigen Einheitswert, festgestellt wird und die Rechtsgrundlage für die Feststellung im Bewertungsgesetz verankert ist.
[i]Wertunabhängiges Ländermodell erfordert Anpassung des § 24 Abs. 1 StBVVDiese Abrechnungsmöglichkeit für Erklärungen besteht hingegen nicht, soweit sich Länder im Bereich des Grundvermögens für ein wertunabhängiges Modell entschieden haben, dessen Rechtsgrundlage sich aus dem jeweiligen Landesrecht ergibt. Daher ist eine Anpassung des § 24 Abs. 1 StBVV erforderlich, um eine gleichmäßige Berechnung der Gebühr für Erklärungen im Zusammenhan...