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Umsatzsteuerliche Buchungen bei Privatnutzung und Überlassung von (Hybrid-)Elektrofahrzeugen und Elektrofahrrädern an Arbeitnehmer
Die Finanzverwaltung hat sich mit zur umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für die unternehmensfremde (private) Nutzung von Elektrofahrzeugen, Hybridelektrofahrzeugen, Elektrofahrrädern und Fahrrädern sowie für die Überlassung von Elektrofahrrädern und Fahrrädern an Arbeitnehmer geäußert. Der Abschnitt 15.23 UStAE wurde angepasst und ein neuer Abschnitt 15.24 im Umsatzsteuer-Anwendungserlass aufgenommen. Der Beitrag nimmt das BMF-Schreiben zum Anlass, auf die Grundsätze und Besonderheiten der unternehmensfremden Nutzung und Überlassung von Fahrzeugen an Arbeitnehmer hinzuweisen und anhand von Beispielen darzustellen, wie die Sachverhalte umsatzsteuerlich zu buchen sind.
I. Aktuelles
Mit dem wurden neue Grundsätze aufgenommen bzw. Klarstellungen vorgenommen zum Begriff des Fahrzeugs und des Fahrrads. Die ertragsteuerlichen Sonderregelungen für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 5 EStG sind für umsatzsteuerliche Zwecke nicht anzuwenden. Dies würde den Unternehmer unzulässig begünstigen.
Für Fahrräder gelten nach Abschnitt 15.24 UStAE neu die Sonderregelungen:
Für umsatzsteuerliche Zwecke ist bei ent...