Corona | Sonderregel zur telefonischen Krankschreibung bis Ende Mai 2022 (G-BA)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten nochmals um weitere zwei Monate bis einschließlich zum verlängert.
Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können damit weiterhin telefonisch für bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
Der Beschluss zur Verlängerung der Corona-Sonderregelung tritt mit Wirkung vom in Kraft. Unabhängig von der Corona-Sonderregelung gilt, dass Versicherte im Rahmen einer Videosprechstunde eine Krankschreibung erhalten können.
Bei anderen Corona-Sonderregelungen aus dem Bereich der Veranlassten Leistungen hatder G-BA dagegen entschieden, ab dem zu den regulären Richtlinienregelungen zurückzukehren. Weitere Informationen hierzu können Sie der Pressemitteilung des G-BA entnehmen. Einen Überblick über die befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gibt der G-BA hier.
Quelle: G-BA, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
KAAAI-57949