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Leistungen im Zusammenhang mit sog. Startpaketen und Guthabenkarten im Mobilfunkbereich (Handy)
1. Startpaket
Für das jeweilige Mobilfunknetz werden sog. Startpakete unter dem Namen Xtra-Card (D1-Netz), CallYa-Card (D2-Netz) bzw. Free & Easy Card (E1-Netz) angeboten, bei denen der Kunde die Telefongebühren vor Inanspruchnahme der Telekommunikationsdienstleistungen bezahlt. Das Startpaket beinhaltet neben dem Anspruch auf Freischaltung (Aktivierung des Anschlusses, Netzzugang) und Zuteilung einer Rufnummer auch ein Gesprächsguthaben. Das Gesprächsguthaben verfällt regelmäßig nach einer bestimmten Zeit. Dieser Zeitraum kann durch Einzahlungen (z. B. auf einer Guthabenkarte) verlängert werden.
Das Startpaket enthält in vielen Fällen zusätzlich ein Mobilfunkgerät (Handy). Bereits mit Erwerb des Startpakets legt sich der Kunde auf einen bestimmten Telekommunikationsanbieter fest.
1.1 Abgabe des Startpakets durch den Netzbetreiber
Wird das Startpaket von einem Netzbetreiber (DeTe Mobil/Deutsche Telekom AG, Mannesmann Mobilfunk/Mannesmann AG, E-Plus-Mobilfunk) unmittelbar an den Kunden abgegeben, erbringt dieser Netzbetreiber eine Telekommunikationsleistung und ggf. eine Lieferung des Handys an den Kunden. Hinsichtlich der Telekommunikationsdi...