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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Erläuterungen zu den Eintragungen in der Anlage V
Gegenstand der Vermietung und Verpachtung i. S. des § 21 Abs. 1 EStG können u. a. unbewegliches Vermögen sowie grundstücksgleiche Rechte (Nr. 1), Sachinbegriffe (Nr. 2) sowie (z. B. schriftstellerische, künstlerische oder gewerbliche Urheber-)Rechte (Nr. 3) sein. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i. S. von § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG und erörtert die notwendigen Eintragungen auf dem Vordruck. Abgerundet wird der Beitrag mit einem umfassenden Praxisbeispiel.
I. Überblick
[i]Zantopp, Immobilien: Besteuerung, Grundlagen, NWB QAAAE-56332 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i. S. von § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erzielen Steuerpflichtige, die in der privaten Vermögenssphäre anderen Personen unbewegliches Vermögen wie bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Grundstücks- und Gebäudeteile überlassen. Von der privaten Nutzungsüberlassung ist allerdings die betriebliche Nutzungsüberlassung zu trennen. § 21 Abs. 3 EStG (sog. Subsidiaritätsprinzip) regelt, dass Vermietungen und Verpachtungen von Wirtschaftsgütern, welche in direktem Zusammenhang mit den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG), Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) und selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) stehen, vorrangig diesen Einkunftsarten zuzurechnen sind. [i]SubsidiaritätsprinzipIm Übrigen kann die Vermietung von Beginn an einen gewerblichen Charakter haben, insbesondere dann, wenn es sich um S. 2Ferienwohnungen handelt, die kurzfristig an laufend wechselnde Mieter überlassen werden und die Wohnungen für die Führung eines Haushalts voll eingerichtet und mit diversen Serviceleistungen verbunden sind (vgl. H 15.7 (2) „Ferienwohnung“ EStH).
Der Vordruck Anlage V lässt sich grob in zweit Abschnitte untergliedern: Auf der Seite 1 sind die Einnahmen bzw. Einkünfte, auf der Seite 2 sind die Werbungskosten zu erklären.
Auf Seite 1 des Vordrucks sind in den Zeilen 1 bis 3 die Grundangaben (Name, Steuernummer) zu der steuerpflichtigen Person und in den Zeilen 4 bis 8 die Grundangaben zu dem Vermietungsobjekt (Lage, Anschaffungsdatum, Einheitswert-Aktenzeichen, Wohnfläche) vorzunehmen.