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Ermittlung der Anschaffungskosten nach Handels- und Steuerrecht
Eine Darstellung anhand von Beispielfällen
[i]Schmidt, Anschaffungskosten (HGB, EStG), infoCenter, NWB LAAAA-41692 Anschaffungskosten sind nach § 255 Abs. 1 HGB die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen, die dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können, sind abzusetzen. Dem schließt sich auch das Steuerrecht in H 6.2 „Anschaffungskosten“ EStH an. Im Ergebnis mindern damit nachträglich gewährte Rabatte oder in Anspruch genommene Skontobeträge die ursprünglichen Anschaffungskosten, wohingegen Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten zu einer Erhöhung der ursprünglichen Anschaffungskosten führen. Voraussetzung für die Anschaffung ist ein Erwerbsvorgang, der mit der Verpflichtung zur Gegenleistung entsteht.
I. Ermittlung der Anschaffungskosten
[i]Voraussetzungen des AnschaffungskostenbegriffsAls Verfahren zur Ermittlung der Anschaffungskosten kommt insbesondere die Einzelfeststellung in Betracht. Ist eine genaue Feststellung nicht möglich, ist bei vertretbaren Sachen auch der Ansatz eines Durchschnittspreises zulässig. Zu den Anschaffungskosten zählen nur ...