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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug einer Gemeinde im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit (BFH)
Der Vorsteuerabzug aus
Eingangsrechnungen für Leistungen im Zuge der Erstellung einer kostenlos
nutzbaren Touristenattraktion (hier: Hängeseilbrücke) kann dann in Betracht
kommen, wenn die Eingangsleistungen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit
einer entgeltlichen Leistung (hier: Parkraumbewirtschaftung) stehen (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Eine Gemeinde ließ im Jahr 2015 für touristische Zwecke eine Hängeseilbrücke bauen. Zugleich wurde für die zu erwartenden Besucher ein Parkplatz hergestellt. Die Gemeinde bewirtschaftete den Parkplatz in der Weise, dass sie Parkgebühren erhob. Das FA war der Auffassung, dass zwischen der Parkplatzvermietung und den in Anspruch genommenen Leistungen zur Errichtung der Brücke ke...