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Einkommensteuer | Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines mit einem "Gartenhaus" bebauten Grundstücks (BFH)
Eine die Steuerbarkeit des Veräußerungsgewinns ausschließende Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG liegt auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige ein Grundstück, das mit einem "Gartenhaus" bebaut ist, welches nach seiner Beschaffenheit dazu bestimmt und geeignet ist, Menschen auf Dauer Aufenthalt und Unterkunft zu gewähren, baurechtswidrig dauerhaft bewohnt (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Streitig ist, ob ein vom Kläger baurechtswidrig dauerhaft bewohntes "Gartenhaus" zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG genutzt wird, so dass der entsprechende Veräußerungsgewinn nicht der Besteuerung unterliegt. Der Kläger veräußerte innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums Grundstücke, die in einem Kleingartengelände liegen und auf denen sic...