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Änderung der technischen Richtlinie für elektronische Aufzeichnungssysteme
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem BMF die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet. Hierauf weist das BMF hin ( :003, NWB QAAAI-05082).
Angepasst wurde die „Technische Richtlinie BSI TR-03116 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung – Teil 5: Anwendungen der Secure Element API“. Die geänderten Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des BSI veröffentlicht
Hinweis: Das , NWB RAAAH-08903 (BStBl 2019 I S. 206), wird teilweise hinsichtlich der Technischen Richtlinie „BSI TR-03116-5 Kryptogra...BStBl 2021 I S. 1041