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§ 24 UStG Auslagerung von Investitionen durch pauschalierende Landwirte als Gestaltungsmißbrauch
Im Rahmen der Besteuerung nach § 24 Abs. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug in Höhe der Durchschnittsätze pauschaliert. Ein konkreter Vorsteuerabzug erfordert eine Option nach § 24 Abs. 4 Satz 1 UStG und eine fünfjährige Bindungsfrist. Seit die Rückkehr in die Durchschnittsatzbesteuerung eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG wegen Wechsels der Besteuerungsform auslöst, wird zunehmend versucht, diesen Besteuerungsfolgen durch Auslagerung von Investitionen auf neugegründete Errichtungs- und Vermietungsgesellschaften zu entgehen. Nach den hierzu eingegangenen Berichten mehrerer FÄ ist dabei folgender Grundsachverhalt festzustellen:
Landwirt A betreibt auf eigenem Grund und Boden einen landwirtschaftlichen Betrieb als Einzelunternehmer. Zu diesem Betrieb gehört auch eine Pferdepension. Zusammen mit seiner Ehefrau F gründet A eine GbR, um auf Teilflächen des Betriebs eine Reithalle und einen Pferdestall zu errichten. Entsprechend der Gewinn- und Verlustbeteiligung hat A die Baukosten zu 90 v. H. und F die Baukosten zu 10 v. H. zu tragen. Bei vorzeitiger Kündigung oder Auflösung des auf 11 Jahre geschlossenen Gesellschaftsvertrags hat A ein Vorkaufrecht gegen Barzahlung in 10 Jahresraten. Der auf fremdem Grund und Boden errichtete Stall...