Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 1 UStG Abgabe von Mahlzeiten an Arbeitnehmer durch unternehmenseigene oder fremdbewirtschaftete Kantinen (Abschnitt 12 Abs. 10 UStR 1996)
Es wurde die Frage gestellt, ob bei Bewirtschaftung aller Konzernkantinen durch eine eigene Konzerntochtergesellschaft (Konzern-Caterer) für die Abgabe von Mahlzeiten an die AN als Bemessungsgrundlage für die USt die Sachbezugswerte angesetzt werden können und ggf. ob eine Bezahlung der AN des Konzern-Caterers nach dem NGG-Tarif der Anwendung der Sachbezugswerte entgegensteht. Die weitere Frage ging dahin, wie zu erfahren ist, wenn bei Einschaltung eines Konzern-Caterers ein Joint-Venture-Unternehmen mit einem nicht konzernangehörigen Dritten gegründet wird.
Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder wird die Auffassung vertreten, daß die Sachbezugswerte nach der Sachbezugsverordnung für die Abgabe der Mahlzeiten an die AN in Anspruch genommen werden können, wenn der Kantinenbetrieb nach Art einer Betriebsabteilung wirtschaftlich in das Gesamtunternehmen eingegliedert ist. Eine unternehmenseigene Kantine i. S. des Abschn. 12 Abs. 10 UStR liegt somit vor, wenn der ”Konternkantinenbetrieb” eine Organgesellschaft und somit unselbständiger Bestandteil des Unternehmens ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG i. V. mit Abschn. 21 Abs. 5 UStR). Eine Bezahlung der in dem Kantinenbetrieb Beschäftigten nach dem NGG-Tarif ist für die ustl. Beurteilung unbeachtlich...