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BFH 23.10.1990 X B 129/90
Finanzgerichtsordnung; | Beschwerde gegen Ablehnung von Prozeßkostenhilfe (§ 142 FGO; § 117 ZPO)
Wird auch im Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe keine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt, so ist die Beschwerde unbegründet ().