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§ 1 UStG Umsatzbesteuerung des Eigenverbrauchs
Art. 5 Abs. 6 und Art. 6 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie schließen die Besteuerung der Entnahme und der Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes für den privaten Bedarf aus, wenn der Gegenstand nicht zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Unternehmer können sich gegenüber § 1 Abs. 1 Nr. 2a und b UStG auf dieses Besteuerungsverbot berufen.
Eine Verknüpfung zwischen der Eigenverbrauchs-Besteuerung und der Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht dagegen nicht bei der Dienstleistungsentnahme und beim Aufwendungs-Eigenverbrauch.
1. Einzelheiten zur Besteuerung des Entnahme-Eigenverbrauchs (§ 1 Abs. 1 Nr. 2a UStG - Art. 5 Abs. 6 der 6. EG-Richtlinie) ergeben sich aus Abschn. 8 UStR 1996 und der USt-Kartei - BMF - zu § 1 UStG S 7102 Karte 14.
2. Einzelheiten zur Besteuerung des Verwendungs-EV (§ 1 Abs. 1 Nr. 2b UStG - Art. 6 Abs. 2a der 6. EG-Richtlinie) ergeben sich aus den Abschn. 9 und 155 UStR 1996. Ergänzend gilt folgendes:
2.1 Wendet ein Unternehmer für die Besteuerung der nichtunternehmerischen Kfz-Nutzung die 1 v. H.-Regelung an, kann abweichend von Abschnitt 155 Abs. 3 Satz 6 UStR 1996 von dem für Ertragsteuerzwecke anzusetzenden Wert ein pauschaler Abschlag von 20 v. H. für die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten vorgenommen werden ( (BStBl 1996 I S. 151) und (BStBl 1996 I S. 633). Die Überlass...