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Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei unternehmerisch genutzten Fahrzeugen ab dem
Art. 7 des StEntlG 1999/2000/2002 v. (BGBl 1999 I S. 402) enthält Einschränkungen des Vorsteuerabzugs und Neuregelungen zur Umsatzbesteuerung unternehmerisch genutzter Fahrzeuge, die zum in Kraft getreten sind. Der Rat der EU hat mit der Entscheidung v. (ABIEG 2000 Nr. 59 S. 12f.) die Bundesrepublik Deutschland ermächtigt, von den Art. 6 und 17 der 6. EG-RL abweichende Maßnahmen (Einschränkung des Rechts auf Vorsteuerabzug) einzuführen. Durch die Ermächtigung sind sowohl die 10%-Grenze in § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG als auch die Einschränkung des Vorsteuerabzugs bei Fahrzeugen nach § 15 Abs. 1b UStG ab EG-rechtlich abgesichert. Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder gilt Folgendes:
1. Zeitpunkt des Erwerbs, Beginn des Mietverhältnisses
1 Für Zwecke des Vorsteuerabzugs aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, dem innergemeinschaftlichen Erwerb bzw. aus der Einfuhr eines Fahrzeugs und aus seinen Unterhaltskosten und für die Besteuerung seiner nichtunternehmerischen Nutzung ist es bedeutsam, ob das Fahrzeug vor dem oder nach dem angeschafft, hergestellt, innergemeinschaftlich erworben, eingeführt oder gemietet worden ist. § 15 Abs. 1b UStG und § 3 Abs. 9a Satz 2 UStG gelten nur für Fahrzeuge, die nach dem angeschafft, hergestellt...