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§ 15 UStG Vorsteuerabzug für die wiederaufladbare Telefonkarte „Green Card„ der E-Plus Mobilfunk GmbH
Das Telekommunikationsunternehmen E-Plus Mobilfunk GmbH plant, unter dem Projektnamen ”Green Card” seinen Kunden eine wiederaufladbare Telefonkarte anzubieten, die nur für Telekommunikationsleistungen im Inland verwendet werden kann. Die Abrechnung der hierfür zu zahlenden Beträge (erstmalige Anschaffung der Karte, Wiederaufladen) soll ausschließlich über die Kreditkartenorganisation EUROCARD erfolgen. Es handelt sich insoweit um eine Vorausrechnung über eine noch zu erbringende Leistung (vgl. auch , USt-Kartei OFD Ffm. § 3 S 7100 Karte 5).
Die von EUROCARD vorgelegte Musterabrechnung enthält alle erforderlichen Angaben i. S. des § 14 UStG und § 33 UStDV. Beim Erwerb einer Green Card ist somit ein Vorsteuerabzug zulässig.