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§ 15 UStG Aufteilung der Vorsteuern beim Erwerb von gemischtgenutzten Grundstücken
Nach den (BStBl 1998 II S. 492) und (BStBl 1998 II, S. 525) ist beim Erwerb von gemischtgenutzten Grundstücken eine Vorsteueraufteilung entsprechend der Aufteilung des Kaufpreises im Kaufvertrag nach Ertragswerten möglich.
Diese Entscheidungen führen nicht zu dem Ergebnis, bei gemischtgenutzten Grundstücken generell eine Aufteilung der Vorsteuern nach dem Verhältnis der Umsätze zuzulassen.
Entscheidend dafür, die Aufteilung der Vorsteuern nach Ertragswerten als sachgerechte Schätzung i. S. des § 15 Abs. 4 S. 2 UStG anzusehen, war, daß für die Bildung des Kaufpreises - objektiv nachprüfbar - ein bestimmtes Wertermittlungsverfahren hinsichtlich der unterschiedlich verwendeten Gebäudeteile maßgebend war.
In einem Fall lag ein Bankgutachten vor, im anderen Fall beruhte die Kaufpreisermittlung auf der sog. Maklerregel (überschlägiges Verfahren, wie es von Grundstücksmaklern zur Kurzinformation verwendet wird).
Der BFH führt in seinen Urt. u. a. aus:
Urt. v.
”Für die Aufteilung der Vorsteuerbeträge bei Erwerb eines gemischt verwendeten Gebäudes ist jedenfalls dann nicht zwingend auf (soweit vorhanden: akutelle) Baukosten abzustellen, wenn bei der Kaufpreisermittlung (anhand objektiver Umstände belegbar) andere Fakt...