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§ 15 UStG Übertragung von Milch-Referenzmengen im Rahmen von Gesellschaftsgründungen vor dem
Es wurde die Auffassung vertreten, die FinVerw müsse aufgrund des (BStBl II S. 538) den Vorsteuerabzug der aufnehmenden Gesellschaft aus der Einbringung von Milch-Referenzmengen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten anläßlich einer Gesellschaftsgründung in der Land- und Forstwirtschaft nunmehr allgemein anerkennen.
Diesem Anliegen kann nicht entsprochen werden.
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist zwischen Gesellschafter und Gesellschaft nur dann ein Leistungsaustausch gegeben, wenn der Gesellschafter eine Leistung gegen Sonderentgelt erbringt. Dagegen liegt ein nicht steuerbarer Gesellschafterbeitrag vor, wenn der Gesellschafter eine Leistung erbringt, die durch die Beteiligung an Gewinn und Verlust abgegolten wird.
Werden im Wege der sogenannten Sachgründung Wirtschaftsgüter zu Buchwerten gegen die Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht, so liegt nach der rechtskräftigen Rechtsprechung u. a. des Niedersächsischen Finanzgerichts (Urt. v. , EFG 1991, S. 356 und UR 1992 S. 341) und des FG BaWü (Urt. v. , EFG 1994 S. 499) eine entgeltliche Lieferung bezüglich solcher WG vor, welche weder in der Bilanz des Einbringenden noch in der Bilanz der aufnehmenden Gesellschaft ausgewiesen sind und demnach keinen Niede...