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Behandlung der vorausbezahlten Telekommunikationsleistungen im Mobilfunkbereich; hier: Leistungen im Zusammenhang mit sogenannten Startpaketen und Guthabenkarten
Im Bereich des digitalen Mobilfunknetzes gibt es Kundenverhältnisse, bei denen der Kunde die Telefongebühren vor Inanspruchnahme der Telekommunikationsleistungen bezahlt.
Folgene Varianten sind zur Zeit auf dem Markt:
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D1-Netz | das Startpaket der Firma DeTeMobil unter dem Namen Xtra-Card und einem 50 DM Gesprächsguthaben |
D2 Privat | das Startpaket der Firma Mannesmann unter dem Namen CallYa-Card und einem 50 DM Gesprächsguthaben |
E1-Netz | das Startpaket der Firma E-Plus unter der Bezeichnung Free & Easy Card und einem Gesprächsguthaben i. H. von 50 DM |
Es gibt 3 Möglichkeiten, ein sogenanntes ”Startpaket” der vorgenannten Netzbetreiber zu erwerben:
a) direkt beim Netzbetreiber von D1, D2 oder E-Plus
b) beim Serviceprovider, zu den bekanntesten zählen Debitel und Talkline (hierbei ist anzumerken, daß die Serviceprovider über keine eigenen Netze verfügen, sondern Gesprächseinheiten einkaufen und wieder verkaufen) oder
c) beim Wiederverkäufer, dem Händler. Vom Elektronikfachgeschäft bis zur Tankstelle sind alle Möglichkeiten denkbar.
Durch den Erwerb eines sogenannten Startpakets wird die Voraussetzung zur Inanspruchnahme der vorausbezahlten Telekommunikationsleistung geschaffen und die Rufnummer zugete...