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§ 8 KStG Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für die Änderung von Geschäftsführer-Dienstverträgen; Auswirkungen des -
Zu der Frage, ob auch bei einer mitbestimmenden GmbH für die Änderung von Anstellungsverträgen mit Geschäftsführern ausschließlich die Gesellschafterversammlung zuständig ist, wird nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz folgendes mitgeteilt:
Nach ganz überwiegender Auffassung ist der Aufsichtsrat einer unter das Mitbestimmungsgesetz von 1976 fallenden GmbH für den Abschluß und die Änderung des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers zwingend zuständig (BGHZ 89, 48; Rohwedder/Koppensteiner, Kommentar zum GmbH-Gesetz, 2. Aufl., § 35, Rn. 15 m. w. N.; a. A.: Scholz/Schneider, Kommentar zum GmbH-Gesetz, 8. Aufl., § 35, Rn. 177). Die herrschende Meinung ist zutreffend. § 31 Mitbestimmungsgesetz i. V. mit § 84 AktG sieht zwar lediglich für die Bestellung die zwingende Zuständigkeit des Aufsichtsrats vor. Da jedoch zwischen der (organschaftlichen) Bestellung und der (dienstvertraglichen) Anstellung ein enger sachlicher Zusammenhang besteht, ist zur Gewährung eines Gleichlaufs zwischen beiden Vorgängen die einheitliche Zuständigkeit des Aufsichtsrats anzunehmen.
Durch das (NJW 1991, 1680), in dem die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung einer GmbH für die Änderungen des Dienstvertrages eines Geschäftsführers ausgesprochen wird, ist bezüglich d...