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§ 8 KStG Rückstellung für Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften - 10-jähriger Erdienungszeitraum; (BStBl 1995 II S. 419)
Nach dem (BStBl 1995 II S. 419) ist die Zusage einer Pension an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft eine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Zusage der Pension und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand weniger als 10 Jahre beträgt.
Die Grundsätze des zum 10-jährigen Erdienungszeitraum sind nach dem Erl. des FinMin des Landes NRW v. - S 2742 - 9 - V B 4 -, der dem - (BStBl 1995 I S. 1138) entspricht, nur auf Pensionszusagen anzuwenden, die nach der Veröffentlichung des Urt. im BStBl Teil II v. zivilrechtlich wirksam vereinbart worden ist. Die vor diesem Stichtag getroffenen Vereinbarungen (Altfälle) sind demgegenüber nach der bisherigen Verwaltungspraxis den einzelnen Ländern zu entscheiden.
In der bisherigen Verwaltungspraxis der FinBeh des Landes NRW ist nach den Feststellungen für die Erdienbarkeit von Pensionszusagen überwiegend ein Zeitraum von mindestens 7 Jahren zugrunde gelegt worden. Es wird gebeten, dieses zeitliche Kriterium auf alle noch nicht bestandskräftigen Altfälle anzuwenden. Diese Behandlung von Altf...